Freitag, 7. Oktober 2011

Gutachten zu den gesundheitlichen Auswirkungen der Grenzwerte für radioaktiv kontaminierte Nahrungsmittel in Deutschland, Europa und Japan nach der Reaktorenkatastrophe von Fukushima Teil 1

Quelle:
 http://foodwatch.de/foodwatch/content/e36/e68/e42217/e44994/e44996/KalkulierterStrahlentod_Reportfoodwatch-IPPNW2011-09-20_ger.pdf

Das ist die Fortsetzung der Zitate aus dem Bericht vom Dr. Pflugbeil, mit meinen Kommentaren.

Wer an Krebs erkrankt, der entwickelt die Krankheit in ihrer vollen Ausprägung. Wen es trifft, erscheint aber als zufällig. Man spricht deshalb von „stochastischen“ Strahlenschäden, im Gegensatz zu „deterministischen“, wie sie bei höheren Strahlendosen auftreten und deren Höhe die Ausprägung der akuten Strahlenkrankheit bestimmen. Wenn es heißt, es bestehe „keine akute Gefahr“, dann heißt das lediglich, es besteht keine Gefahr für die akute Strahlenkrankheit. Es kann aber durchaus ein erhöhtes Risiko für stochastische Strahlenschäden bestehen (Krebs, Leukämie etc.). „Keine akute Gefahr“ bedeutet also alles andere als eine Entwarnung.
 
Das ist es! "Keine akute Gefahr". So oft habe ich diese Phrase von dem Kabinettsprecher Japans im März gehört. Vielleicht wird es später sagen, dass er ehe damals richtig gesagt habe : Keine akute Gefahr = keine akute Strahlenkrankheit! Vor nichte akute Strahlenkrankheiten, die langsam lautlos durchschleichen, hat er aber nicht gewarnt! Das ist ein Trick und Schwindelei!

..... Und die Einhaltung der Grenzwerte der EU garantiert keine gesundheitliche Unbedenklichkeit.

Die EU macht auch den gleichen Trick.
 

Es ließ sich zeigen, dass nahezu 100 Prozent der vom Körper aufgenommenen Radioaktivität aus der Nahrung stammten......  Trotz einer biologischen Halbwertszeit von nur etwa 100 Tagen im menschlichen Körper wird also auch Radiocäsium in gewissen Grenzen angereichert. Besonders Muskelzellen ziehen Cäsium dem Kalium vor. Im Gleichgewicht weisen die Muskeln die höchste Cäsium- Aktivität auf, gefolgt von Leber, Herz, Milz, Geschlechtsorganen, Lunge und Hirn.

Ein japanischer "Wissenschaftler" hat einmal in Medien behauptet, dass Cäsium nicht gesundheitlich schädlich sei, weil Cäsium sich nicht in der Körper inkorporiert und gleich ausgeschieden wird.

Weil Plutonium im Erdboden relativ fest gebunden wird, kommt es nur in einem relativ geringen Umfang zur Aufnahme in Pflanzen. Hauptsächlich wird Plutonium deshalb durch das Einatmen
feinster Schwebteilchen in den Körper aufgenommen.



Endlich eine gute (?) Nachricht: Durch Lebensmittel bekommen wir
nicht so wahrscheinlich Plutonium.

Damit wurde das Minimierungsgebot der damaligen Strahlenschutzverordnung durch das von der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP – International Commission on Radiological Protection) propagierte „alara“-Prinzip ersetzt: so niedrig wie vernünftigerweise oder praktikabel erreichbar – as low as reasonably achievable. Dabei ist „vernünftig“ durch wirtschaftliche Gesichtspunkte bestimmt....... Der angewandte Ansatz bedeutet: Die Kosten für durchgeführte Strahlenschutzmaßnahmen und die gesellschaftlichen Kosten der gesundheitlichen Spätfolgen infolge unterlassener Strahlenschutzmaßnahmen sollen insgesamt so klein wie möglich gehalten
werden.


Also Geld, Geld, Geld! Besser Sparen als gesund sein, oder?

Ein weiterer möglicher Normgeber, die Weltgesundheitsorganisation (WHO), hatte bereits im Mai 1958 ihre Definitionsmacht an die Internationale Atomenergieagentur (IAEA) abgegeben....... 1958, im Anschluss an diese Konferenz, wurde die WHO beauftragt, eine Konferenz über „Aspekte der Auswirkungen der friedlichen Nutzung der Atomenergie auf die geistige Gesundheit“ einzuberufen. Dabei ging es um die Unvermeidbarkeit von Strahlenexposition im Nuklearzeitalter und die Probleme, die sich durch eine übergroße Sorge um gesundheitliche Auswirkungen in der Öffentlichkeit ergeben würden. Es wurde vorgeschlagen, die Öffentlichkeit nicht vollständig mit den gesundheitlichen Folgen vertraut zu machen.


 Endlich habe ich es kapiert! So werden alle wichtige Informationen versteckt. Solche Leute, die uns blind machen und unsere Gesundheit in Gafahr bringen, erwerben dadurch Geld. 

Die Auswirkungen dieser Übereinkunft wurden nach der Katastrophe von Tschernobyl besonders deutlich, als die IAEA und nicht die WHO die Gesundheitsrisiken bewertete. Die IAEA, die die Philosophie der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) umsetzt, leugnete, dass die spürbaren gesundheitlichen Folgen bei der exponierten Bevölkerung in irgendeinem Zusammenhang mit Strahlung stünden, sie erkennt lediglich Schilddrüsenkrebs bei Kindern als strahleninduziert an. 



Deshalb wurde nur Schilddrüsenkrebs bei Kindern eine typische Strahlenkrankheit. Alle andere werden nicht anerkannt.

Seit der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl galten in Deutschland für den Umgang mit Nahrungsmitteln lediglich Grenzwerte für Radiocäsium (Cäsium-134 und Cäsium-137), und zwar in Höhe von 370 Becquerel pro Liter bzw. Kilogramm für Milch, Milchprodukte und Säuglingsnahrung sowie 600 Becquerel pro Kilogramm für andere Nahrungsmittel



Bereits 1987 waren „vorsorglich“ für den Fall eines weiteren Super-GAUs von der EU höhere Grenzwerte festgelegt worden, die in einem solchen Fall ohne weitere Diskussionen und öffentliches Aufsehen automatisch in Kraft gesetzt werden sollten. ...... hat die EU-Kommission dann am 25. März 2011 mit einer Durchführungsverordnung die Anwendung dieser höheren Grenzwerte, beschränkt auf die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln aus Japan, in Kraft gesetzt. Strontium und Plutonium blieben in dieser Verordnung unerwähnt, es musste lediglich die Einhaltung der Grenzwerte für Jod-131, Cäsium-134 und Cäsium-137 überprüft werden. Für die Einfuhr aus anderen Drittländern gelten diese Regelungen nicht.

Die EU erlaubte damit ohne Not den Import radioaktiv belasteter Nahrungsmittel, die in Japan selbst nicht mehr zum Verzehr zugelassen sind. Nachdem dies öffentlich geworden war und es Proteste dagegen gegeben hatte, haben die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten
sich einer Mitteilung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 8. April 2011 zufolge am selben Tag in Brüssel auf die in Japan geltenden zulässigen Belastungshöchstwerte als neue Grenzwerte für die Radionuklidbelastung von
Nahrungs- und Futtermitteln aus Japan verständigt. Am 12. April 2011 ist diese Änderung zur Fukushima-Verordnung amtlich bekannt gemacht worden


OK. Alles Klar. Für die japanische Lebensmittel bis zum 500 Becquerel, für die europäische 600 Becqurel werden in Europa erlaubt. Aber wie ist die Lebensmittel, die ursprünglich aus Japan stammt, und über ein dritten Land nach Europa kommen?


Für die aus Deutschland, Europa und anderen Drittstaaten stammenden Nahrungsmittel gelten weiterhin die ursprünglichen Grenzwerte für Radiocäsium in Höhe von 370 Becquerel pro Kilogramm für Milch und Milchprodukte sowie 600 Becquerel pro Kilogramm für andere Nahrungsmittel. Diese werden auch heute noch – 25 Jahre nach Tschernobyl – speziell bei Waldpilzen, Wildfleisch (Wildschwein, Reh, Rotwild), Schafen und Süßwasser-Raubfischen (Barsch, Hecht, Zander) in einigen Regionen überschritten.


・・・・・・・・nächstes Mal werde ich schauen, wenn ich Fisch kaufe, woher sie stammen. Waldpilzen und Wildfliesch bekomme ich ehe selten.

Nach der Tschernobyl-Katastrophe war nicht nur die direkte Region um Tschernobyl, sondern ganz Europa dazu gezwungen, sich über den Umgang mit radioaktiv kontaminierten Lebensmitteln klar zu werden. Dabei sind die einzelnen Staaten sehr unterschiedlich vorgegangen. ...... In Westeuropa haben die Vernichtung von landwirtschaftlichen Produkten und die Behinderung des Lebensmittelhandels innerhalb der Staaten und auch zwischen den europäischen Ländern intensives Nachdenken ausgelöst. Die damit verbundenen Verluste sollten bei der nächsten
Katastrophe deutlich geringer gehalten oder ganz vermieden werden. Das offizielle Argument war, nur auf diese Weise die Versorgungssicherheit gewährleisten zu können. Nach Verlusten für die Landwirtschaft und für den Handel rangierte der Schutz der Bevölkerung vor kontaminierten
Lebensmitteln erst an letzter Stelle.


Westeuropa hat die gleiche Logik: nicht die gesundliche Schaden sondern Verluste vermeiden.
 
In Belarus hatte sich bei den Entscheidungsträgern die Überzeugung durchgesetzt, dass es volkswirtschaftlich effektiver und billiger ist, durch niedrige Grenzwerte die kollektive Strahlendosis und damit die resultierenden Gesundheitsschäden möglichst gering zu halten. Dies
steht im Gegensatz zur Einstellung in westlichen Ländern, wo durch höhere Grenzwerte zwar der Handel weniger eingeschränkt wird, aber durch mehr Tumoren und andere Erkrankungen höhere Kosten des Gesundheitswesens und menschliches Leiden in Kauf genommen werden.





 Für den Staat müssen Menschen leiden....... und wenn zu viele Menschen krank werden, funktioniert der Staat nicht, dann wird der Staat an den Bürger denken, so schlimm ist unsere Welt!

Eine absurde Konsequenz der unterschiedlichen Grenzwerte in der Ukraine und in Belarus einerseits und in Deutschland (für Cäsium-Isotope 370 Bq/kg bzw. Bq/l für Milch und Milchprodukte und 600 Bq/kg für andere Nahrungsmittel) andererseits ist, dass viele Nahrungsmittel, die in der Ukraine und Belarus nicht in den Verkauf kommen dürfen, problemlos in Deutschland abgesetzt werden können.

Welche Lebensmittel in einem Supermarkt in Westeuropa könnten überhaupt aus der Ukraine und Belarus sein?  Ich habe sowas nie gemerkt. Meine Hausaufgabe.


Die Art der Regulierung des Umgangs mit kontaminierten Nahrungsmitteln in der Ukraine und in Belorussland ist jedenfalls stärker an der Gesunderhaltung der Bevölkerung orientiert als
die Euratom-Verordnung von 1987.


So eine Ironie!

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