Freitag, 7. Oktober 2011

Gutachten zu den gesundheitlichen Auswirkungen der Grenzwerte für radioaktiv kontaminierte Nahrungsmittel in Deutschland, Europa und Japan nach der Reaktorenkatastrophe von Fukushima Teil 2

Der zweite Teil:

Strahlenschäden beim Verzehr von Nahrungsmitteln, die die EU -Grenzwer te für japanische
Produkte nach Fukushima ausschöpfen:
......Damit ergeben sich mit den mittleren Verzehrsraten gemäß Anlage VII Tabelle 1 der deutschen Strahlenschutzverordnung von 2001 für den Verzehr von gleichbleibend mit jeweils 100 Becquerel Cäsium-137 (Cs-137) und Cäsium-134 (Cs-134) sowie jeweils 50 Becquerel Strontium-90 (Sr-90) und 0,5 Becquerel Plutonium-239 (Pu-239) pro Kilogramm belasteten Nahrungsmitteln folgende effektive Jahresdosen:
Säuglinge (bis 1 Jahr)                   6 Millisievert Effektivdosis/Jahr
Kleinkinder (von 1 – 2 Jahren)       2,8 Millisievert Effektivdosis/Jahr
Kinder (von 2 – 7 Jahren)            2,6 Millisievert Effektivdosis/Jahr
Kinder (von 7 – 12 Jahren)          3,6 Millisievert Effektivdosis/Jahr
Jugendliche (von 12 – 17 Jahren) 5,3 Millisievert Effektivdosis/Jahr
Erwachsene (älter als 17 Jahre)   3,9 Millisievert Effektivdosis/Jahr


Nur durch Cäsium vom 100 Becqurel werden wir so viel verstrahlt. Die Belastung ist nicht ziemlich groß, aber genug überzeugend, dass wir aufpassen sollten.

Die aktuellen Grenzwerte in der EU, aber auch in Japan, gewähren keineswegs einen sicheren Schutz vor gesundheitlichen Schäden. Im Gegenteil, sie setzen die Menschen einem politisch kalkulierten Risiko aus, an Strahlenschäden zu erkranken oder zu sterben. Die Verbraucher
wiegen sich in Sicherheit, denn die Politik klärt nicht offen über die Risiken der Grenzwerte auf. Sie vermeidet eine Debatte darüber, welchen Schutz die Menschen haben wollen und welcher Schutz machbar ist.


Das stimmt!

Wegen der Unsicherheiten bei den Bewertungsgrundlagen empfehlen wir, dass für Kinder und Jugendliche ein Höchstwert für das Leitnuklid Cäsium-137 von 4 Becquerel pro Kilogramm und für Erwachsene von 8 Becquerel pro Kilogramm Nahrungsmittel nicht überschritten werden sollte.....


In Japan und in Europa sollte in der Öffentlichkeit eine Debatte darüber stattfinden, in welchem Umfang Todesopfer und Erkrankungen durch die Akzeptanz bestimmter Radionuklidgrenzwerte in Kauf genommen werden. Da es keine sicheren Grenzwerte gibt, befindet jede Entscheidung
darüber über Leben und Tod. Wichtig ist, in der Öffentlichkeit klarzumachen, dass es keine sicheren Radioaktivitätsgrenzwerte gibt, sondern jede Strahlung zu viel ist. 

 
Bei akut hohen Belastungen durch Radiojod ist der Bevölkerung zu empfehlen, auf den Verzehr von Milch, Salaten, Blattgemüsen und essbaren Wildkräutern ganz zu verzichten. Diese Empfehlung gilt möglicherweise längerfristig. Denn am 17. April 2011 und danach wiederholt erklärte die japanische Betreiberfirma Tokyo Electric Power Company (Tepco), dass die radioaktiven Emissionen aus den Anlagen von Fukushima Dai-ichi noch das ganze Jahr über
anhalten werden. Etwa neun Monate werde es noch dauern, bis die sogenannten Kernschmelzen in den Reaktoren und Lagerbecken für die Brennstäbe einen „trockenen“ Zustand erreicht haben werden – sofern nichts Unvorhergesehenes geschehe. In der japanischen Regenzeit, in der die radioaktiven Partikel vermehrt über dem Land niedergehen können, vor allem, wenn auch der Wind vom Pazifik landeinwärts dreht, ist diese Unsicherheit besonders groß.


Ja, wir dürfen es nicht vergessen: Die radioaktiven Emissionen aus Fukushima werden noch anhalten.

Die Wissenschaftler sind herausgefordert, die Bürger sachlich über das komplizierte Thema der Gesundheitsschädigung durch ionisierende Strahlen zu informieren und ihnen zu helfen, sich vernünftig zu verhalten. Es wäre tragisch, wenn sich die nach Tschernobyl erfolgte Desinformation der Bevölkerung (mit falschen Schlagworten wie „Radio-phobie“ und „keine Gefahr bei Strahlendosen unter 100 mSv“) durch hochrangige Vertreter der Wissenschaft in Japan wiederholen würde.

In Japan ist die Tragödie leider eine Realität, Herr, Dr.

(Aus dem Vertrag von Lissabon)„Die Umweltpolitik der Union zielt unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Gegebenheiten in den einzelnen Regionen der Union auf ein hohes Schutzniveau ab. Sie beruht auf den Grundsätzen der Vorsorge und Vorbeugung, auf dem Grundsatz, Umweltbeeinträchtigungen mit Vorrang an ihrem Ursprung zu bekämpfen, sowie auf dem Verursacherprinzip.“



Dieser Prinzip ist gar nicht für AKWs in Japan angewandt.

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