Der zweite Teil:
Strahlenschäden beim Verzehr von Nahrungsmitteln, die die EU -Grenzwer te für japanische
Produkte nach Fukushima ausschöpfen:
......Damit ergeben sich mit den mittleren Verzehrsraten gemäß Anlage VII Tabelle 1 der deutschen Strahlenschutzverordnung von 2001 für den Verzehr von gleichbleibend mit jeweils 100 Becquerel Cäsium-137 (Cs-137) und Cäsium-134 (Cs-134) sowie jeweils 50 Becquerel Strontium-90 (Sr-90) und 0,5 Becquerel Plutonium-239 (Pu-239) pro Kilogramm belasteten Nahrungsmitteln folgende effektive Jahresdosen:
Säuglinge (bis 1 Jahr) 6 Millisievert Effektivdosis/Jahr
Kleinkinder (von 1 – 2 Jahren) 2,8 Millisievert Effektivdosis/Jahr
Kinder (von 2 – 7 Jahren) 2,6 Millisievert Effektivdosis/Jahr
Kinder (von 7 – 12 Jahren) 3,6 Millisievert Effektivdosis/Jahr
Jugendliche (von 12 – 17 Jahren) 5,3 Millisievert Effektivdosis/Jahr
Erwachsene (älter als 17 Jahre) 3,9 Millisievert Effektivdosis/Jahr
Nur durch Cäsium vom 100 Becqurel werden wir so viel verstrahlt. Die Belastung ist nicht ziemlich groß, aber genug überzeugend, dass wir aufpassen sollten.
Die aktuellen Grenzwerte in der EU, aber auch in Japan, gewähren keineswegs einen sicheren Schutz vor gesundheitlichen Schäden. Im Gegenteil, sie setzen die Menschen einem politisch kalkulierten Risiko aus, an Strahlenschäden zu erkranken oder zu sterben. Die Verbraucher
wiegen sich in Sicherheit, denn die Politik klärt nicht offen über die Risiken der Grenzwerte auf. Sie vermeidet eine Debatte darüber, welchen Schutz die Menschen haben wollen und welcher Schutz machbar ist.
Das stimmt!
Wegen der Unsicherheiten bei den Bewertungsgrundlagen empfehlen wir, dass für Kinder und Jugendliche ein Höchstwert für das Leitnuklid Cäsium-137 von 4 Becquerel pro Kilogramm und für Erwachsene von 8 Becquerel pro Kilogramm Nahrungsmittel nicht überschritten werden sollte.....
In Japan und in Europa sollte in der Öffentlichkeit eine Debatte darüber stattfinden, in welchem Umfang Todesopfer und Erkrankungen durch die Akzeptanz bestimmter Radionuklidgrenzwerte in Kauf genommen werden. Da es keine sicheren Grenzwerte gibt, befindet jede Entscheidung
darüber über Leben und Tod. Wichtig ist, in der Öffentlichkeit klarzumachen, dass es keine sicheren Radioaktivitätsgrenzwerte gibt, sondern jede Strahlung zu viel ist.
Bei akut hohen Belastungen durch Radiojod ist der Bevölkerung zu empfehlen, auf den Verzehr von Milch, Salaten, Blattgemüsen und essbaren Wildkräutern ganz zu verzichten. Diese Empfehlung gilt möglicherweise längerfristig. Denn am 17. April 2011 und danach wiederholt erklärte die japanische Betreiberfirma Tokyo Electric Power Company (Tepco), dass die radioaktiven Emissionen aus den Anlagen von Fukushima Dai-ichi noch das ganze Jahr über
anhalten werden. Etwa neun Monate werde es noch dauern, bis die sogenannten Kernschmelzen in den Reaktoren und Lagerbecken für die Brennstäbe einen „trockenen“ Zustand erreicht haben werden – sofern nichts Unvorhergesehenes geschehe. In der japanischen Regenzeit, in der die radioaktiven Partikel vermehrt über dem Land niedergehen können, vor allem, wenn auch der Wind vom Pazifik landeinwärts dreht, ist diese Unsicherheit besonders groß.
Ja, wir dürfen es nicht vergessen: Die radioaktiven Emissionen aus Fukushima werden noch anhalten.
Die Wissenschaftler sind herausgefordert, die Bürger sachlich über das komplizierte Thema der Gesundheitsschädigung durch ionisierende Strahlen zu informieren und ihnen zu helfen, sich vernünftig zu verhalten. Es wäre tragisch, wenn sich die nach Tschernobyl erfolgte Desinformation der Bevölkerung (mit falschen Schlagworten wie „Radio-phobie“ und „keine Gefahr bei Strahlendosen unter 100 mSv“) durch hochrangige Vertreter der Wissenschaft in Japan wiederholen würde.
In Japan ist die Tragödie leider eine Realität, Herr, Dr.
(Aus dem Vertrag von Lissabon)„Die Umweltpolitik der Union zielt unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Gegebenheiten in den einzelnen Regionen der Union auf ein hohes Schutzniveau ab. Sie beruht auf den Grundsätzen der Vorsorge und Vorbeugung, auf dem Grundsatz, Umweltbeeinträchtigungen mit Vorrang an ihrem Ursprung zu bekämpfen, sowie auf dem Verursacherprinzip.“
Dieser Prinzip ist gar nicht für AKWs in Japan angewandt.
Ich veröffentliche diesen Text ohne Korrekturlesen d.h. Sie finden viele Fehler im Text. Bitte entschuldigen Sie mich für mein schlechtes Deutsch.
Freitag, 7. Oktober 2011
Gutachten zu den gesundheitlichen Auswirkungen der Grenzwerte für radioaktiv kontaminierte Nahrungsmittel in Deutschland, Europa und Japan nach der Reaktorenkatastrophe von Fukushima Teil 1
Quelle:
http://foodwatch.de/foodwatch/content/e36/e68/e42217/e44994/e44996/KalkulierterStrahlentod_Reportfoodwatch-IPPNW2011-09-20_ger.pdf
Das ist die Fortsetzung der Zitate aus dem Bericht vom Dr. Pflugbeil, mit meinen Kommentaren.
Wer an Krebs erkrankt, der entwickelt die Krankheit in ihrer vollen Ausprägung. Wen es trifft, erscheint aber als zufällig. Man spricht deshalb von „stochastischen“ Strahlenschäden, im Gegensatz zu „deterministischen“, wie sie bei höheren Strahlendosen auftreten und deren Höhe die Ausprägung der akuten Strahlenkrankheit bestimmen. Wenn es heißt, es bestehe „keine akute Gefahr“, dann heißt das lediglich, es besteht keine Gefahr für die akute Strahlenkrankheit. Es kann aber durchaus ein erhöhtes Risiko für stochastische Strahlenschäden bestehen (Krebs, Leukämie etc.). „Keine akute Gefahr“ bedeutet also alles andere als eine Entwarnung.
Das ist es! "Keine akute Gefahr". So oft habe ich diese Phrase von dem Kabinettsprecher Japans im März gehört. Vielleicht wird es später sagen, dass er ehe damals richtig gesagt habe : Keine akute Gefahr = keine akute Strahlenkrankheit! Vor nichte akute Strahlenkrankheiten, die langsam lautlos durchschleichen, hat er aber nicht gewarnt! Das ist ein Trick und Schwindelei!
..... Und die Einhaltung der Grenzwerte der EU garantiert keine gesundheitliche Unbedenklichkeit.
Die EU macht auch den gleichen Trick.
Es ließ sich zeigen, dass nahezu 100 Prozent der vom Körper aufgenommenen Radioaktivität aus der Nahrung stammten...... Trotz einer biologischen Halbwertszeit von nur etwa 100 Tagen im menschlichen Körper wird also auch Radiocäsium in gewissen Grenzen angereichert. Besonders Muskelzellen ziehen Cäsium dem Kalium vor. Im Gleichgewicht weisen die Muskeln die höchste Cäsium- Aktivität auf, gefolgt von Leber, Herz, Milz, Geschlechtsorganen, Lunge und Hirn.
Ein japanischer "Wissenschaftler" hat einmal in Medien behauptet, dass Cäsium nicht gesundheitlich schädlich sei, weil Cäsium sich nicht in der Körper inkorporiert und gleich ausgeschieden wird.
Weil Plutonium im Erdboden relativ fest gebunden wird, kommt es nur in einem relativ geringen Umfang zur Aufnahme in Pflanzen. Hauptsächlich wird Plutonium deshalb durch das Einatmen
feinster Schwebteilchen in den Körper aufgenommen.
Endlich eine gute (?) Nachricht: Durch Lebensmittel bekommen wir nicht so wahrscheinlich Plutonium.
Damit wurde das Minimierungsgebot der damaligen Strahlenschutzverordnung durch das von der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP – International Commission on Radiological Protection) propagierte „alara“-Prinzip ersetzt: so niedrig wie vernünftigerweise oder praktikabel erreichbar – as low as reasonably achievable. Dabei ist „vernünftig“ durch wirtschaftliche Gesichtspunkte bestimmt....... Der angewandte Ansatz bedeutet: Die Kosten für durchgeführte Strahlenschutzmaßnahmen und die gesellschaftlichen Kosten der gesundheitlichen Spätfolgen infolge unterlassener Strahlenschutzmaßnahmen sollen insgesamt so klein wie möglich gehalten
werden.
Also Geld, Geld, Geld! Besser Sparen als gesund sein, oder?
Ein weiterer möglicher Normgeber, die Weltgesundheitsorganisation (WHO), hatte bereits im Mai 1958 ihre Definitionsmacht an die Internationale Atomenergieagentur (IAEA) abgegeben....... 1958, im Anschluss an diese Konferenz, wurde die WHO beauftragt, eine Konferenz über „Aspekte der Auswirkungen der friedlichen Nutzung der Atomenergie auf die geistige Gesundheit“ einzuberufen. Dabei ging es um die Unvermeidbarkeit von Strahlenexposition im Nuklearzeitalter und die Probleme, die sich durch eine übergroße Sorge um gesundheitliche Auswirkungen in der Öffentlichkeit ergeben würden. Es wurde vorgeschlagen, die Öffentlichkeit nicht vollständig mit den gesundheitlichen Folgen vertraut zu machen.
Endlich habe ich es kapiert! So werden alle wichtige Informationen versteckt. Solche Leute, die uns blind machen und unsere Gesundheit in Gafahr bringen, erwerben dadurch Geld.
Die Auswirkungen dieser Übereinkunft wurden nach der Katastrophe von Tschernobyl besonders deutlich, als die IAEA und nicht die WHO die Gesundheitsrisiken bewertete. Die IAEA, die die Philosophie der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) umsetzt, leugnete, dass die spürbaren gesundheitlichen Folgen bei der exponierten Bevölkerung in irgendeinem Zusammenhang mit Strahlung stünden, sie erkennt lediglich Schilddrüsenkrebs bei Kindern als strahleninduziert an.
Deshalb wurde nur Schilddrüsenkrebs bei Kindern eine typische Strahlenkrankheit. Alle andere werden nicht anerkannt.
Seit der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl galten in Deutschland für den Umgang mit Nahrungsmitteln lediglich Grenzwerte für Radiocäsium (Cäsium-134 und Cäsium-137), und zwar in Höhe von 370 Becquerel pro Liter bzw. Kilogramm für Milch, Milchprodukte und Säuglingsnahrung sowie 600 Becquerel pro Kilogramm für andere Nahrungsmittel
Bereits 1987 waren „vorsorglich“ für den Fall eines weiteren Super-GAUs von der EU höhere Grenzwerte festgelegt worden, die in einem solchen Fall ohne weitere Diskussionen und öffentliches Aufsehen automatisch in Kraft gesetzt werden sollten. ...... hat die EU-Kommission dann am 25. März 2011 mit einer Durchführungsverordnung die Anwendung dieser höheren Grenzwerte, beschränkt auf die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln aus Japan, in Kraft gesetzt. Strontium und Plutonium blieben in dieser Verordnung unerwähnt, es musste lediglich die Einhaltung der Grenzwerte für Jod-131, Cäsium-134 und Cäsium-137 überprüft werden. Für die Einfuhr aus anderen Drittländern gelten diese Regelungen nicht.
Die EU erlaubte damit ohne Not den Import radioaktiv belasteter Nahrungsmittel, die in Japan selbst nicht mehr zum Verzehr zugelassen sind. Nachdem dies öffentlich geworden war und es Proteste dagegen gegeben hatte, haben die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten
sich einer Mitteilung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 8. April 2011 zufolge am selben Tag in Brüssel auf die in Japan geltenden zulässigen Belastungshöchstwerte als neue Grenzwerte für die Radionuklidbelastung von
Nahrungs- und Futtermitteln aus Japan verständigt. Am 12. April 2011 ist diese Änderung zur Fukushima-Verordnung amtlich bekannt gemacht worden
OK. Alles Klar. Für die japanische Lebensmittel bis zum 500 Becquerel, für die europäische 600 Becqurel werden in Europa erlaubt. Aber wie ist die Lebensmittel, die ursprünglich aus Japan stammt, und über ein dritten Land nach Europa kommen?
Für die aus Deutschland, Europa und anderen Drittstaaten stammenden Nahrungsmittel gelten weiterhin die ursprünglichen Grenzwerte für Radiocäsium in Höhe von 370 Becquerel pro Kilogramm für Milch und Milchprodukte sowie 600 Becquerel pro Kilogramm für andere Nahrungsmittel. Diese werden auch heute noch – 25 Jahre nach Tschernobyl – speziell bei Waldpilzen, Wildfleisch (Wildschwein, Reh, Rotwild), Schafen und Süßwasser-Raubfischen (Barsch, Hecht, Zander) in einigen Regionen überschritten.
・・・・・・・・nächstes Mal werde ich schauen, wenn ich Fisch kaufe, woher sie stammen. Waldpilzen und Wildfliesch bekomme ich ehe selten.
Nach der Tschernobyl-Katastrophe war nicht nur die direkte Region um Tschernobyl, sondern ganz Europa dazu gezwungen, sich über den Umgang mit radioaktiv kontaminierten Lebensmitteln klar zu werden. Dabei sind die einzelnen Staaten sehr unterschiedlich vorgegangen. ...... In Westeuropa haben die Vernichtung von landwirtschaftlichen Produkten und die Behinderung des Lebensmittelhandels innerhalb der Staaten und auch zwischen den europäischen Ländern intensives Nachdenken ausgelöst. Die damit verbundenen Verluste sollten bei der nächsten
Katastrophe deutlich geringer gehalten oder ganz vermieden werden. Das offizielle Argument war, nur auf diese Weise die Versorgungssicherheit gewährleisten zu können. Nach Verlusten für die Landwirtschaft und für den Handel rangierte der Schutz der Bevölkerung vor kontaminierten
Lebensmitteln erst an letzter Stelle.
Westeuropa hat die gleiche Logik: nicht die gesundliche Schaden sondern Verluste vermeiden.
In Belarus hatte sich bei den Entscheidungsträgern die Überzeugung durchgesetzt, dass es volkswirtschaftlich effektiver und billiger ist, durch niedrige Grenzwerte die kollektive Strahlendosis und damit die resultierenden Gesundheitsschäden möglichst gering zu halten. Dies
steht im Gegensatz zur Einstellung in westlichen Ländern, wo durch höhere Grenzwerte zwar der Handel weniger eingeschränkt wird, aber durch mehr Tumoren und andere Erkrankungen höhere Kosten des Gesundheitswesens und menschliches Leiden in Kauf genommen werden.
Für den Staat müssen Menschen leiden....... und wenn zu viele Menschen krank werden, funktioniert der Staat nicht, dann wird der Staat an den Bürger denken, so schlimm ist unsere Welt!
Eine absurde Konsequenz der unterschiedlichen Grenzwerte in der Ukraine und in Belarus einerseits und in Deutschland (für Cäsium-Isotope 370 Bq/kg bzw. Bq/l für Milch und Milchprodukte und 600 Bq/kg für andere Nahrungsmittel) andererseits ist, dass viele Nahrungsmittel, die in der Ukraine und Belarus nicht in den Verkauf kommen dürfen, problemlos in Deutschland abgesetzt werden können.
Welche Lebensmittel in einem Supermarkt in Westeuropa könnten überhaupt aus der Ukraine und Belarus sein? Ich habe sowas nie gemerkt. Meine Hausaufgabe.
Die Art der Regulierung des Umgangs mit kontaminierten Nahrungsmitteln in der Ukraine und in Belorussland ist jedenfalls stärker an der Gesunderhaltung der Bevölkerung orientiert als
die Euratom-Verordnung von 1987.
So eine Ironie!
http://foodwatch.de/foodwatch/content/e36/e68/e42217/e44994/e44996/KalkulierterStrahlentod_Reportfoodwatch-IPPNW2011-09-20_ger.pdf
Das ist die Fortsetzung der Zitate aus dem Bericht vom Dr. Pflugbeil, mit meinen Kommentaren.
Wer an Krebs erkrankt, der entwickelt die Krankheit in ihrer vollen Ausprägung. Wen es trifft, erscheint aber als zufällig. Man spricht deshalb von „stochastischen“ Strahlenschäden, im Gegensatz zu „deterministischen“, wie sie bei höheren Strahlendosen auftreten und deren Höhe die Ausprägung der akuten Strahlenkrankheit bestimmen. Wenn es heißt, es bestehe „keine akute Gefahr“, dann heißt das lediglich, es besteht keine Gefahr für die akute Strahlenkrankheit. Es kann aber durchaus ein erhöhtes Risiko für stochastische Strahlenschäden bestehen (Krebs, Leukämie etc.). „Keine akute Gefahr“ bedeutet also alles andere als eine Entwarnung.
Das ist es! "Keine akute Gefahr". So oft habe ich diese Phrase von dem Kabinettsprecher Japans im März gehört. Vielleicht wird es später sagen, dass er ehe damals richtig gesagt habe : Keine akute Gefahr = keine akute Strahlenkrankheit! Vor nichte akute Strahlenkrankheiten, die langsam lautlos durchschleichen, hat er aber nicht gewarnt! Das ist ein Trick und Schwindelei!
..... Und die Einhaltung der Grenzwerte der EU garantiert keine gesundheitliche Unbedenklichkeit.
Die EU macht auch den gleichen Trick.
Es ließ sich zeigen, dass nahezu 100 Prozent der vom Körper aufgenommenen Radioaktivität aus der Nahrung stammten...... Trotz einer biologischen Halbwertszeit von nur etwa 100 Tagen im menschlichen Körper wird also auch Radiocäsium in gewissen Grenzen angereichert. Besonders Muskelzellen ziehen Cäsium dem Kalium vor. Im Gleichgewicht weisen die Muskeln die höchste Cäsium- Aktivität auf, gefolgt von Leber, Herz, Milz, Geschlechtsorganen, Lunge und Hirn.
Ein japanischer "Wissenschaftler" hat einmal in Medien behauptet, dass Cäsium nicht gesundheitlich schädlich sei, weil Cäsium sich nicht in der Körper inkorporiert und gleich ausgeschieden wird.
Weil Plutonium im Erdboden relativ fest gebunden wird, kommt es nur in einem relativ geringen Umfang zur Aufnahme in Pflanzen. Hauptsächlich wird Plutonium deshalb durch das Einatmen
feinster Schwebteilchen in den Körper aufgenommen.
Endlich eine gute (?) Nachricht: Durch Lebensmittel bekommen wir nicht so wahrscheinlich Plutonium.
Damit wurde das Minimierungsgebot der damaligen Strahlenschutzverordnung durch das von der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP – International Commission on Radiological Protection) propagierte „alara“-Prinzip ersetzt: so niedrig wie vernünftigerweise oder praktikabel erreichbar – as low as reasonably achievable. Dabei ist „vernünftig“ durch wirtschaftliche Gesichtspunkte bestimmt....... Der angewandte Ansatz bedeutet: Die Kosten für durchgeführte Strahlenschutzmaßnahmen und die gesellschaftlichen Kosten der gesundheitlichen Spätfolgen infolge unterlassener Strahlenschutzmaßnahmen sollen insgesamt so klein wie möglich gehalten
werden.
Also Geld, Geld, Geld! Besser Sparen als gesund sein, oder?
Ein weiterer möglicher Normgeber, die Weltgesundheitsorganisation (WHO), hatte bereits im Mai 1958 ihre Definitionsmacht an die Internationale Atomenergieagentur (IAEA) abgegeben....... 1958, im Anschluss an diese Konferenz, wurde die WHO beauftragt, eine Konferenz über „Aspekte der Auswirkungen der friedlichen Nutzung der Atomenergie auf die geistige Gesundheit“ einzuberufen. Dabei ging es um die Unvermeidbarkeit von Strahlenexposition im Nuklearzeitalter und die Probleme, die sich durch eine übergroße Sorge um gesundheitliche Auswirkungen in der Öffentlichkeit ergeben würden. Es wurde vorgeschlagen, die Öffentlichkeit nicht vollständig mit den gesundheitlichen Folgen vertraut zu machen.
Endlich habe ich es kapiert! So werden alle wichtige Informationen versteckt. Solche Leute, die uns blind machen und unsere Gesundheit in Gafahr bringen, erwerben dadurch Geld.
Die Auswirkungen dieser Übereinkunft wurden nach der Katastrophe von Tschernobyl besonders deutlich, als die IAEA und nicht die WHO die Gesundheitsrisiken bewertete. Die IAEA, die die Philosophie der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) umsetzt, leugnete, dass die spürbaren gesundheitlichen Folgen bei der exponierten Bevölkerung in irgendeinem Zusammenhang mit Strahlung stünden, sie erkennt lediglich Schilddrüsenkrebs bei Kindern als strahleninduziert an.
Deshalb wurde nur Schilddrüsenkrebs bei Kindern eine typische Strahlenkrankheit. Alle andere werden nicht anerkannt.
Seit der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl galten in Deutschland für den Umgang mit Nahrungsmitteln lediglich Grenzwerte für Radiocäsium (Cäsium-134 und Cäsium-137), und zwar in Höhe von 370 Becquerel pro Liter bzw. Kilogramm für Milch, Milchprodukte und Säuglingsnahrung sowie 600 Becquerel pro Kilogramm für andere Nahrungsmittel
Bereits 1987 waren „vorsorglich“ für den Fall eines weiteren Super-GAUs von der EU höhere Grenzwerte festgelegt worden, die in einem solchen Fall ohne weitere Diskussionen und öffentliches Aufsehen automatisch in Kraft gesetzt werden sollten. ...... hat die EU-Kommission dann am 25. März 2011 mit einer Durchführungsverordnung die Anwendung dieser höheren Grenzwerte, beschränkt auf die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln aus Japan, in Kraft gesetzt. Strontium und Plutonium blieben in dieser Verordnung unerwähnt, es musste lediglich die Einhaltung der Grenzwerte für Jod-131, Cäsium-134 und Cäsium-137 überprüft werden. Für die Einfuhr aus anderen Drittländern gelten diese Regelungen nicht.
Die EU erlaubte damit ohne Not den Import radioaktiv belasteter Nahrungsmittel, die in Japan selbst nicht mehr zum Verzehr zugelassen sind. Nachdem dies öffentlich geworden war und es Proteste dagegen gegeben hatte, haben die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten
sich einer Mitteilung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 8. April 2011 zufolge am selben Tag in Brüssel auf die in Japan geltenden zulässigen Belastungshöchstwerte als neue Grenzwerte für die Radionuklidbelastung von
Nahrungs- und Futtermitteln aus Japan verständigt. Am 12. April 2011 ist diese Änderung zur Fukushima-Verordnung amtlich bekannt gemacht worden
OK. Alles Klar. Für die japanische Lebensmittel bis zum 500 Becquerel, für die europäische 600 Becqurel werden in Europa erlaubt. Aber wie ist die Lebensmittel, die ursprünglich aus Japan stammt, und über ein dritten Land nach Europa kommen?
Für die aus Deutschland, Europa und anderen Drittstaaten stammenden Nahrungsmittel gelten weiterhin die ursprünglichen Grenzwerte für Radiocäsium in Höhe von 370 Becquerel pro Kilogramm für Milch und Milchprodukte sowie 600 Becquerel pro Kilogramm für andere Nahrungsmittel. Diese werden auch heute noch – 25 Jahre nach Tschernobyl – speziell bei Waldpilzen, Wildfleisch (Wildschwein, Reh, Rotwild), Schafen und Süßwasser-Raubfischen (Barsch, Hecht, Zander) in einigen Regionen überschritten.
・・・・・・・・nächstes Mal werde ich schauen, wenn ich Fisch kaufe, woher sie stammen. Waldpilzen und Wildfliesch bekomme ich ehe selten.
Nach der Tschernobyl-Katastrophe war nicht nur die direkte Region um Tschernobyl, sondern ganz Europa dazu gezwungen, sich über den Umgang mit radioaktiv kontaminierten Lebensmitteln klar zu werden. Dabei sind die einzelnen Staaten sehr unterschiedlich vorgegangen. ...... In Westeuropa haben die Vernichtung von landwirtschaftlichen Produkten und die Behinderung des Lebensmittelhandels innerhalb der Staaten und auch zwischen den europäischen Ländern intensives Nachdenken ausgelöst. Die damit verbundenen Verluste sollten bei der nächsten
Katastrophe deutlich geringer gehalten oder ganz vermieden werden. Das offizielle Argument war, nur auf diese Weise die Versorgungssicherheit gewährleisten zu können. Nach Verlusten für die Landwirtschaft und für den Handel rangierte der Schutz der Bevölkerung vor kontaminierten
Lebensmitteln erst an letzter Stelle.
Westeuropa hat die gleiche Logik: nicht die gesundliche Schaden sondern Verluste vermeiden.
In Belarus hatte sich bei den Entscheidungsträgern die Überzeugung durchgesetzt, dass es volkswirtschaftlich effektiver und billiger ist, durch niedrige Grenzwerte die kollektive Strahlendosis und damit die resultierenden Gesundheitsschäden möglichst gering zu halten. Dies
steht im Gegensatz zur Einstellung in westlichen Ländern, wo durch höhere Grenzwerte zwar der Handel weniger eingeschränkt wird, aber durch mehr Tumoren und andere Erkrankungen höhere Kosten des Gesundheitswesens und menschliches Leiden in Kauf genommen werden.
Für den Staat müssen Menschen leiden....... und wenn zu viele Menschen krank werden, funktioniert der Staat nicht, dann wird der Staat an den Bürger denken, so schlimm ist unsere Welt!
Eine absurde Konsequenz der unterschiedlichen Grenzwerte in der Ukraine und in Belarus einerseits und in Deutschland (für Cäsium-Isotope 370 Bq/kg bzw. Bq/l für Milch und Milchprodukte und 600 Bq/kg für andere Nahrungsmittel) andererseits ist, dass viele Nahrungsmittel, die in der Ukraine und Belarus nicht in den Verkauf kommen dürfen, problemlos in Deutschland abgesetzt werden können.
Welche Lebensmittel in einem Supermarkt in Westeuropa könnten überhaupt aus der Ukraine und Belarus sein? Ich habe sowas nie gemerkt. Meine Hausaufgabe.
Die Art der Regulierung des Umgangs mit kontaminierten Nahrungsmitteln in der Ukraine und in Belorussland ist jedenfalls stärker an der Gesunderhaltung der Bevölkerung orientiert als
die Euratom-Verordnung von 1987.
So eine Ironie!
Donnerstag, 6. Oktober 2011
„Kalkulierter Strahlentod – Die Grenzwerte für radioaktiv verstrahlte Lebensmittel in EU und Japan“
Ich habe einen schockierenden Bericht gefunden: http://foodwatch.de/foodwatch/content/e36/e68/e42217/e44994/e44996/KalkulierterStrahlentod_Reportfoodwatch-IPPNW2011-09-20_ger.pdf
Alle Sätze auf dieser Seite sind wert zu lesen. Für diejenigen, die keine Zeit haben, sie durchzulesen, zitiere ich hier einige für mich wichtige/interessante Informationen:
Der Report dokumentiert, dass es keine „sicheren“ Grenzwerte gibt und dass die Festsetzung jedweden Grenzwertes eine kalkulierte Entscheidung über eine bestimmte Anzahl von zu erwartenden Strahlentoten bedeutet.
So habe ich Radioaktivität immer verstanden. Leider ist dieses Basiswissen wackelig in Japan: Inzwischen ist ein Buch über radioaktive Strahlung erschienen, und in dem steht, dass Strahlung für Gesundheit kein Risiko sei, soger ganz ungekehrt: man wird gesünder, wenn man immer mehr verstrahlt wird!
Nimmt man an, dass die Bevölkerung in Deutschland ausschließlich in Höhe der strengsten gültigen EU-Grenzwerte belastete Nahrungsmittel zu sich nimmt – also in Höhe der aktuell für Japan-Importe festgesetzten Grenzwerte –, so würden Kinder und Jugendliche mit einer effektiven Jahresdosis von 68 Millisievert und Erwachsene von 33 Millisievert belastet. Die nach dem deutschen Strahlenschutzrecht für den Betrieb von Kernkraftwerken zugelassene Gesamtbelastung für Einzelpersonen aus allen Expositionspfaden beträgt insgesamt 1 Millisievert pro Jahr.
Das heißt, eine Erwachsene kann auch in Europa durch japanisches Essen mit 33 Millisievert pro Jahr maximal belastet werden, auch wenn man nicht in Japan wohnt........... und das erlaubt die EU.
Wären auch nur zwei Prozent der Nahrungsmittel grenzwertig belastet, läge die effektive Strahlendosis schon über der erlaubten Grenze von 1 Millisievert.
Der Grenzwert für Cäsium in Japan ist 500 Becquerel/kg, davon 2% beträgt 10 Becquerel.
Sogar die Grenzwerte in der Ukraine und in Weißrussland sind wesentlich strenger
und über die vergangenen Jahre kontinuierlich verschärft worden. In beiden Ländern beträgt
zum Beispiel der Cäsium-137-Grenzwert für Milchprodukte 100 Becquerel pro Kilogramm,
während er in der EU grundsätzlich 370 Becquerel pro Kilogramm und in Japan sowie für Japan-Importe in die EU 200 Becquerel pro Kilogramm beträgt.
Ja, die EU-Grenzwerte sind eigentlich HÖHER als die von Japan oder in der Ukraine und Weißrussland.
Die EU-Kommission hatte nach der Reaktorenkatastrophe von Fukushima in Japan zunächst
unbemerkt Teile einer bereits bestehenden, für Katastrophenfälle vorbereiteten, aber bis dato
nicht angewendeten Verordnung in Kraft gesetzt („Tschernobyl-Schubladenverordnung“). Die damit festgelegten Kontaminations-Grenzwerte für Nahrungsmittelimporte aus Japan waren jedoch höher, d.h. weniger streng als vor der Fukushima-Katastrophe und sogar weniger streng als in Japan selbst. Die Kommission korrigierte dann diese Entscheidung und senkte die Grenzwerte für Importe aus Japan in die EU auf ein niedrigeres Niveau.
Im Endeffekt sind aber die Grenzwerte immer noch höher als in Japan!
Die Widersprüchlichkeiten des EU-Grenzwertregimes sind dadurch aber nicht beseitigt. Produkte
aus anderen Drittländern als Japan, die höher belastet sind als die gleichen Produkte aus Japan,
dürfen dennoch vermarktet werden, denn sie fallen nicht unter die spezifischen Regelungen, die die EU für japanische Importe erlassen hat. Demzufolge dürfen auch Produkte aus Japan, die für den direkten Import in die EU nicht mehr zugelassen sind, dann doch in Europa in den Handel kommen, wenn sie über einen Umweg aus anderen Drittländern als aus Japan eingeführt werden.
Oje. Das bedeutet, dass ein Lebensmittel, das in Japan nicht verkauft werden darf, weil es zu viel Cäsium beinhaltet, aber über Drittländern in die EU kommen und verkauft werden darf! So kann ein japanische Lebensmittel in Europa gefährlicher als in Japan sein?
Die viel zu hohen Strahlenschutzgrenzwerte in der EU und in Japan sind dem Umstand
geschuldet, dass die die Festlegung beeinflussenden Organisationen Euratom und Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP) von der Nuklearindustrie und den Radiologen dominiert werden.
Dieser Hintergrund ist nichts anders als in Japan.
...... Die bisherigen EU-Grenzwerte müssen auf 8 Becquerel Gesamtcäsium pro Kilogramm für Säuglingsnahrung sowie auf 16 Becquerel Gesamtcäsium pro Kilogramm für alle anderen
Nahrungsmittel gesenkt werden. Bisher liegen die zulässigen Höchstgrenzen bei 370 Becquerel
Gesamtcäsium pro Kilogramm für Säuglingsnahrung und Milchprodukte (200 Becquerel pro
Kilogramm für Importe aus Japan) sowie bei 600 Becquerel pro Kilogramm für andere Nahrungsmittel (500 Becquerel pro Kilogramm für Importe aus Japan)
So unterschiedlich sind die Grenzwerte für Gesundheitsschutz und die aus den wirtschaftlichen Gründen!
Ehrlich war ich sehr überrascht. Mein Herz schlägt schnell noch. Schlimm, aber es ist so: Die EU-Kommission versucht nicht, die Gesundheit ihrer Bürger zu schützen, und japanische Lebensmittel dürfen ohne gesetzliches Hindernis problemlos nach Europa kommen. Jetzt bin ich nicht sicher, ob Europa überhaupt sicherer als in Japan ist.
Ich hoffe, dass das nur meine Fantasie ist: Vielleicht werden die hoch kontaminierten japanischen Gemüse, die nirgendwo in Japan verkauft werden, von einem Händler in einem dritten Land gekauft und in die EU-Zone weitergeleitet----?
Sonntag, 2. Oktober 2011
23 Stadien voll Atommüll
http://taz.de/Japan-nach-Fukushima/!79182/
Japan nach Fukushima
23 Stadien voll Atommüll
Japans Regierung will offiziell mit der Dekontaminierung in der beginnen. Die Kosten für das Umweltministerium: etwa 4,3 Milliarden Euro. Ob das reicht, bleibt ungewiss.von MARTIN FRITZ
TOKIO taz | Hochdruckreiniger spritzen Wände sauber, Maschinen kratzen die oberste Schicht von der Asphaltdecke. Mutterboden wird mühsam mit der Schaufel abgetragen, Rasen und Laub eingesammelt - in den letzten Monaten haben die Experten des Vereins "Radiation Safety Forum" (RSF) in der Provinz Fukushima vorgemacht, wie aufwendig die Dekontaminierung von radioaktiven Stoffen ist. "Man muss die strahlenden Isotope physisch entfernen und das Material sicher lagern", erklärt Vereinsgründer Jun Ichiro Tada.
Die Regierung hat jetzt den offiziellen Startschuss für die Dekontaminierungen gegeben. Zudem hob sie die Evakuierungsbereitschaft für fünf Gemeinden mit 59.000 Bewohnern auf, die 20 und 30 Kilometer von den Atomruinen entfernt liegen. Die dortige Strahlung liege unter der Belastungsgrenze von 20 Millisievert im Jahr. Das hätten Messungen im Juli ergeben.
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